Aufgrund der Tatsache, dass sich das Konzept des Carsharings einer stetig steigenden Beliebtheit erfreut, ist der Anblick zahlreicher Wagen einschlägiger Anbieter keine Seltenheit mehr in deutschen Städten. Parallel mit der fortwährenden Nutzung der Fahrzeuge nimmt auch der Verschleiß der Mietwagen zu. Somit sind auch Nutzer von Carsharing-Diensten vor Pannen nicht gefeit.
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Im Pannenfall die Ruhe bewahren
Insbesondere beschädigte Verschleißteile oder Fehlfunktionen der Motorelektronik können dazu führen, dass die Fahrt mit einem gemieteten Fahrzeug unerwartet endet. Grundsätzlich gilt es in einer solchen Situation, die Ruhe zu bewahren. Im Bordbuch eines Carsharing-Fahrzeugs befinden sich in der Regel die Notfallanweisungen des jeweiligen Anbieters, die man befolgen sollte.
Unter anderem ist dort in der Regel eine Service-Hotline vermerkt, die der Mieter im Fall einer Panne konsultieren soll. Darüber hinaus ist es unbedingt anzuraten, neben der Notfall-Hotline ebenfalls den Buchungsservice des Carsharing-Unternehmens telefonisch zu kontaktieren. Dieser muss nachfolgende Mietvorgänge unter Umständen umbuchen oder stornieren.
Pannendienst schafft Abhilfe
Das weitere Vorgehen hängt von den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters, respektive vom Sachstand nach der Konsultation der Notfall-Hotline ab. Einige Anbieter verfügen über unternehmenseigene Reparaturdienste, die sich um die Reparatur beziehungsweise die Übermittlung des Pannenfahrzeugs an eine geeignete Werkstatt kümmern.
Andere Carsharing-Unternehmen legen die Verantwortung für die Pannen-Nothilfe in die Hände des Mieters, der in diesem Fall dazu aufgefordert ist, einen geeigneten Pannendienst wie beispielsweise den ADAC zum Ort des Geschehens zu beordern. Dabei ist anzumerken, dass die Kosten – sofern vertraglich nicht anderweitig geregelt – durch den Carsharing-Dienstleister übernommen werden. Lässt sich die Panne vor Ort nicht beheben, übernimmt der Anbieter weitere Schritte. Viele Unternehmen stellen ihren Kunden in diesem Fall ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung, sodass die Weiterfahrt erfolgen kann.
Reparaturen nur nach Rücksprache mit dem Anbieter
Handelt es sich um einen kleineren Schaden, der das Weiterfahren ermöglicht, erfahren Carsharing-Nutzer im Zuge eines Telefonats mit der Notfall-Hotline weitere Anweisungen. In der Regel sind selbst kleinere Reparaturen ohne vorherige Absprache mit dem Dienstleister jedoch nicht gestattet.
Gibt der Carsharing-Anbieter grünes Licht für eine Reparatur, obliegt es dem Kunden, das Pannenfahrzeug in einer Werkstatt reparieren zu lassen. Um einen geeigneten KFZ-Reparaturbetrieb ausfindig zu machen, eignet sich beispielsweise der Online-Filial-Finder des Automobilservice-Dienstleisters Pneuhage, der insgesamt 87 Außenstellen im gesamten Bundesgebiet betreibt.