TÜV Süd: Carsharing-Fahrzeuge bei Fahrtantritt stets auf Mängel prüfen

Carsharing-Fahrzeuge sollten vor Fahrtantritt auf etwaige Mängel untersucht werden // Bildquelle: depositphotos.com / ginasanders


Carsharing erfreut sich in deutschen Städten nicht zuletzt aufgrund des signifikanten Kostenvorteils gegenüber dem eigenen Pkw zunehmender Beliebtheit. Damit der günstige Trip nicht zur Kostenfalle wird, ist im Vorfeld allerdings ein umfassender Check des Fahrzeugzustands anzuraten. Denn bereits unscheinbare Dellen können den Mieter aufgrund seiner Selbstbeteiligung im Schadensfall schnell mehrere Hundert Euro kosten.

Darüber hinaus mahnt der TÜV Süd, dass insbesondere sicherheitsrelevante Mängel wie abgefahrene Reifen oder eine defekte Lichtanlage jeden unbedachten Carsharing-Nutzer unter Umständen teuer zu stehen kommen können. Für derartige Schäden ist nämlich nicht wie oft angenommen der Fahrzeughalter, sondern der Fahrer verantwortlich. Es ist dementsprechend von größter Bedeutung, den angemieteten Wagen vor dem Antritt einer Fahrt auf Herz und Nieren zu prüfen, sodass bösen Überraschungen früh ein Riegel vorgeschoben wird.

Reifen besonders genau prüfen


Zur Mängelüberprüfung und Katalogisierung dient in der Regel ein im Fahrzeug befindliches Protokoll oder schlicht der Bordcomputer des Fahrzeugs. Im Rahmen der Prüfung sollte man gerade die Reifen besonders akribisch auf Mängel und Beschädigungen untersuchen. Denn vor allem im Stadtverkehr lauern zahlreiche Bordsteinkanten und sonstige Hindernisse, die zum Teil schwere Beschädigungen an den Flanken hinterlassen und den Reifen somit seiner Stabilität berauben.

Darüber hinaus ist auch die Profiltiefe von zentraler Bedeutung. Ohne ausreichend dickes Material schwimmt der Wagen bei starkem Regen leichter auf und wird somit zur Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer. Auch wenn der Gesetzgeber lediglich eine minimale Profiltiefe von nur 1,6 Millimetern vorschreibt, sollte man dennoch darauf achten, dass diese, wie es beispielsweise der ADAC empfiehlt, nicht weniger als vier Millimeter beträgt, um unter allen Umständen maximale Sicherheit zu gewährleisten.

Im Winter nur Reifen mit M+S-Kennzeichnung


Neben einer Begutachtung eventueller offensichtlicher Schäden sowie der Profiltiefe sollte man die Reifen des angemieteten Wagens insbesondere im Winter auf das Vorhandensein des „M+S“-Symbols prüfen. Lediglich Reifen dieses Typs sind für Fahrten während der kalten Jahreszeit zugelassen.

Bevor die Fahrt angetreten werden kann, sind weiterhin die Füllstände des Öls und der Scheibenwischanlage zu überprüfen. Schäden, die infolge eines trocken gelaufenen Motors entstehen, sind nämlich ebenfalls dem Fahrer anzulasten. Selbstredend ist auch ein umfassender Test der Licht- und Blinkeranlage zu empfehlen. Nur so ist man im Straßenverkehr auch mit dem angemieteten Fahrzeug auf der sicheren Seite.

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